|
Verkaufs-, Lieferungs und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend abgekürzt als „VLZ“)
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei
uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2. Unseren VLZ widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit
diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen
wir hiermit zugleich ausdrücklich mit Hinweis auf Ziffer 1.1. dieser VLZ.
1.3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen
Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB und
öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie öffentlich-rechtliche
Stiftungsvermögen. Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller,
dass er Unternehmer ist oder das Geschäft für eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft bzw. ein solches Stiftungsvermögen erfolgt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag kommt zustande durch unsere Bestätigung der Bestellung per
Fernkommunikationsmittel i. S. v. § 312b BGB (Annahme) oder durch Lieferung
binnen drei Wochen ab dem Datum des Zugangs der Bestellung.
2.3. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den
Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der von
uns abgegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte,
Beschreibungen und Abbildungen in Katalogen, sonstigen Produktbeschreibungen
oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – die mit der Ware oder mit
unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung
der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer
Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als Abgabe einer
Garantie zu verstehen. Andere oder weitergehendere Eigenschaften und/oder
Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck bedarf unserer
ausdrücklichen Bestätigung.
2.4. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unterhalb 50,00 Euro wird von uns ein
Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Als Warenwert zählt der
reine Artikelpreis ohne Versandkosten.
Dieser Zuschlag wird in der Rechnung separat aufgeführt.
3. Preise
3.1. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz gemäß
den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preisen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Abweichendes mit uns
schriftlich oder textlich vereinbart wurde.
3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten
Warenmenge.
3.3. Bei Geschäften mit Unternehmern gelten grundsätzlich die am Tag der
Lieferung gültigen Listenpreise.
3.4. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern,
wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Konditionen sich geändert haben
oder der Lieferant berechtigterweise seine Preise nachträglich nachweislich
erhöht hat.
3.5. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht
zurück.
4. Lieferung und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Lieferfristen oder Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich
stets als voraussichtlich, auch wenn dieses nicht besonders erwähnt wird. Ein
Anspruch auf Lieferung bis spätestens zu dem genannten Termin besteht
nicht. In Lieferverzug geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des
Vertragspartners unter Setzung einer angemessenen Frist. Andere Rechte
des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere
Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Nichteinhaltung der uns gesetzten Frist von uns grob
fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.
4.3. Die Auslieferung im Liefergebiet erfolgt durch ein von uns beauftragtes
Unternehmen. Die Gefahr geht dabei, auch wenn die Lieferung frachtfrei
erfolgt, auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten
Unternehmen zur Auslieferung übergeben haben. Gleiches gilt für den Fall
der Lieferung durch uns. Auch Rücklieferungen erfolgen auf Gefahr und
Rechnung des Vertragspartners.
4.4. Hat der Besteller uns eine besondere Anweisung über die Art der Versendung
erteilt und weichen wir ohne dringenden Grund hiervon ab, so haften wir
dem Besteller für einen etwaig daraus entstehenden Schaden.
4.5. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen Dritten,
so gehen die Transportrisiken wie auch das Risiko der termingerechten
Belieferung auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Ort des
Vertragspartners frachtfrei wäre.
4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist
Sache des Vertragspartners. Auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des
Bestellers versichern wir die Ware gegen Transportschäden.
4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und -weg nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen aus.
4.8. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder
durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung in allen denkbaren Fällen auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Leistungshindernisse
5.1. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig gehandelt haben, insbesondere in den Fällen, in denen
wir selbst trotz rechtzeitiger Bestellung von unserem Lieferanten nicht
beliefert wurden, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer
angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens
hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehendere
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern
wir nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung
6.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zugang
ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht eine eine anderslautende
Vereinbarung getroffen wurde.
6.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir
2 % Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3. Wechsel nehmen wir auf in Rechnung gestellte Beträge nicht entgegen,
Schecks nur erfüllungshalber.
6.4. Andere als Barzahlung ist erst erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis
davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für
die rechtzeitige Vorlegung von Schecks haben wir nicht einzutreten.
6.5. Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein nach Ablauf von 30 Tagen ab
Zugang der Rechnung. Vorbehaltlich weitergehenderer Ansprüche sind wir
berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.6. Bei Verzug sind alle offenstehenden Forderungen ohne jeden Abzug sofort
zur Zahlung fällig.
6.7. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu
berechnen.
6.8. Sofern der Vertragspartner einen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30
Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt oder mit der Annahme der Ware
in Verzug gerät oder von ihm zahlungshalber gegebene Schecks nicht eingelöst
werden oder nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss sonstige
Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit
des Vertragspartners oder auch die eines Scheck- oder Wechselbeteiligten
zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach Setzung einer Frist von
zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, – vom Vertrag zurückzutreten
oder - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und zudem die sofortige
Zahlung aller offenen Rechnungen zu fordern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus
der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch
wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die
Saldoforderung.
7.2. Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist dabei zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass
- der Vertragspartner seinem Kunden gegenüber den schriftlichen Vorbehalt macht,
dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden
übergeht und die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns ausgekehrt
werden. Bereits hiermit tritt unser Vertragspartner seine Forderung aus der
Weiterveräusserung der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.3. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nach
kommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen
ermächtigt. Diese Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe
von Gründen widerruflich.
7.4. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Bennennung seiner
Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der ihm zustehenden Forderungen
verpflichtet.
7.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige
Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum
zu kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. In seinem Besitz
befindliche Vorbehaltsware hat er auf unser Verlangen sofort auszusondern.
Unser Vertragspartner ist ferner verpflichtet, uns eine Pfändung in unser
Eigentum oder jede andere Beeinträchtigung unseres Eigentums und/oder
unserer Forderungsrechte sofort schriftlich oder textlich anzuzeigen.
7.6. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware bei Zahlungsverzug unseres
Vertragspartners freihändig und ohne vorherige Androhung von Verkauf oder
Versteigerung zu verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur
eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages
abzüglich 30 % pauschalierten Schadensersatzes. Dem Vertragspartner
und uns bleibt es vorbehalten, einen geringeren oder höheren Schaden
nachzuweisen.
7.7. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Wir sind berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über den
Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser
Angaben jederzeit die Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen
und die Geschäftsbücher des Vertragspartners einzusehen. Der Vertragspartner
gestattet uns schon jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen
Geschäftsräumen.
7.9. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung
um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners
zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten, insoweit nach unserer
Wahl, verpflichtet.
7.10. Wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des
Insolvenzverfahrens gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag
berechtigt. Unsere Lieferverpflichtung erlischt und soweit bereits geliefert
wurde, hat unser Vertragspartner bereits im Antragsverfahren auf den für uns
bestehenden Eigentumsvorbehalt und die Forderungsabtretungen hinzuweisen.
8. Produkthaftung
8.1. Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen.
Soweit unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich
oder industriell) oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch
nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht
geeignet und wir übernehmen insoweit auch keinerlei Haftung.
8.2. Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfrage sämtliche uns vorliegenden
Informationen über die von uns vertriebene Ware.
Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel
vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel
Informationen hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der
Produkte durch Endverbraucher vorliegen. Auf Anforderung informieren wir
unseren Vertragspartner umfassend über die Eignung der Produkte.
8.3. Für Schäden bei Nichtbeachtung der vorstehenden Informationspflichten
unseres Vertragspartners übernehmen wir keinerlei Haftung für ihm etwaig
entstehende Schäden.
9. Gewährleistung
9.1. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese sofort bei Empfang auf
Vollständigkeit und offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.
Unvollständigkeit und/oder offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb
von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich
zu reklamieren. Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Besteller hat bei
offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen sowie bei nicht
offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist angezeigten
Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten
Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines
Mangels unberührt.
9.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand,
dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen
ist.
9.3. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden,
erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn, die Änderung
liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware. Die Gefahr,
dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung der Ware z.B. durch
Bedruckung und/oder Bestickung eine etwaige Zertifizierung ihre Geltung
verliert, trägt der Käufer.
9.4. Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare geringfügige
Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht,
Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf
Gewährleistung.
9.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl
Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)
binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die
Nacherfüllung nicht zu zumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung
oder zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt.
Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, wir haben wegen des Fehlschlagens der
Nacherfüllung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
9.6. Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden.
Wir holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge
auf unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene
Rüge vor Ort zu überprüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben
wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Kosten für die Anreise
sind zu erstatten. Stellt sich nach Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns
heraus, dass die Mängelrüge nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück.
Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen
Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten
Lieferung zu verlangen. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge
können wir ein Entgelt von 10 % des Nettowarenwertes, mindestens
aber von 25,00 Euro geltend machen, wobei unserem Vertragspartner der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Vor Zahlungsausgleich
sind wir zur Rücklieferung nicht verpflichtet.
Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
9.7. Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§ 478 BGB) sind
ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig seiner
Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
9.8. Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der
Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner auf Grund eigener Inanspruchnahme
durch seinen Kunden entstanden sind.
9.9. Sandte der Vertragspartner die Ware entgegen diesen VLZ auf Grund einer
Mängelrüge gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der
Ware zu verweigern. Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware
berechtigt, diese zu überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die
Mängelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt, neben den Kosten der
Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung
zu stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung
-unbeschadet weitergehenderer Ansprüche- unsererseits geltend zu machen.
10. Vertrieb, Copyright
10.1. Für den Fall, dass unser Vertragspartner die Ware weitervertreibt,
verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte
zu betreiben. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass unrichtige
eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen
kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer
solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns
durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
10.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns
gestellte Bilder und Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen
bzw. textlichen Zustimmung eingesetzt werden.
10.3. Uns steht das Copyright und alle Urheberrechte an unserem zur Verfügung
gestellten Werbematerial wie auch an unserem Katalog oder von Teilen
davon (insbesondere Abbildungen) zu. Nur bei von uns erteilter vorheriger
ausdrücklicher schriftlicher oder textlicher Zustimmung ist unser
Vertragspartner zur Nutzung, ohne dass ihm eigenständige Rechte am
Werbematerial erwachsen, berechtigt. Die von uns erteilte Zustimmung
kann von uns jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners für diesen Fall sind ausgeschlossen.
11. Verjährung
11.1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners einschließlich
etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz,
verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort.
11.2. Diese Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
12. Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine
Daten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
13. Sonstiges
13.1. Es gilt für alle mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge aus
schließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Diese VLZ gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis dahin gültigen VLZ.
Für zuvor unter der Geltung der vorhergehenden VLZ abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte gelten die vorhergehenden VLZ weiter.
13.3. Erfüllungsort für die Lieferung und die Verpflichtungen des
Vertragspartners ist unser Firmensitz.
13.4. Gerichtsstand für beide Teile ist, sofern sich der Streit auf ein
Rechtsverhältnis nach diesen VLZ bezieht, Hannover; zuständiges Gericht ist,
streitwertabhängig, das Amtsgericht Hannover.
13.5. Von einer eventuellen Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der
vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Hannover, 1. Juli 2010
|